Klassenfahrten
Grundsätzliches und Übersicht
- Jegliche Formen des „Lernens am anderen Ort“ gelten als Schulwanderfahrten, sie sind Schulveranstaltungen mit verpflichtender Teilnahme. Bitte beachten Sie folgende Dokumente:
- Die Unternehmungen dienen unterrichtlichen und pädagogischen Zwecken. Die Planung von Klassenfahrten in der Sekundarstufe I orientiert sich stärker an pädagogischen Zielsetzungen, die in der Sekundarstufe II verfolgt in erster Linie Bildungsschwerpunkte. Einseitig ausgerichtete Unternehmungen, die z.B. reinen Vergnügungscharakter besitzen, verbieten sich somit.
- Die Entscheidung über Ausflugs- oder Reiseziele obliegt der veranstaltenden Lehrkraft. Die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an der Findung der Ziele sollte keine Missverständnisse über die Zuständigkeit oder die zu beachtenden Grundsätze hervorrufen.
- Die von der Schulkonferenz beschlossenen Kostengrenzen für Klassenfahrten sind zu beachten. Sie gelten für die Gesamtkosten ohne Taschengeld, aber einschließlich Vollverpflegung und der Kosten für einzelne Unternehmungen.
Stufe |
Zeitpunkt |
Anzahl der Übernachtungen |
Kostengrenzen |
Orientierungsstufe | 2. Halbjahr der 5. oder 1. Halbjahr der 6. Klasse | 2 | 80 Euro |
Mittelstufe | 2. Halbjahr der 7. oder 1. Halbjahr der 8. Klasse | 4 | 230 Euro |
Oberstufe | Berlin-Fahrt: 2. Halbjahr der Einführungsphase Studienfahrt: Ende der Qualifikationsphase I oder Beginn der Qualifikationsphase I |
2 6 bis 9 |
160 Euro 550 Euro |